Wichtig: Ihre Wahl

Den Gutachter bestimmt der Unfallgeschädigte. Darüber hinaus haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen freien und versicherungsunabhängigen Sachver-ständigen Ihrer Wahl, der Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ein Unfall- bzw. Schadensgutachten erstellt. Im Haftpflichtfall ist es kostenlos für Sie, denn die Kosten hierfür gehören nach der geltenden Rechtssprechung zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung im Falle ihrer Eintrittspflicht erstattet.

Wichtig: Ihre Wahl

Den Gutachter bestimmt der Unfallgeschädigte. Darüber hinaus haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen freien und versicherungsunabhängigen Sachver-ständigen Ihrer Wahl, der Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ein Unfall- bzw. Schadensgutachten erstellt. Im Haftpflichtfall ist es kostenlos für Sie, denn die Kosten hierfür gehören nach der geltenden Rechtssprechung zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung im Falle ihrer Eintrittspflicht erstattet.

Wichtig: Ihr Recht

Trauen Sie den netten gegnerischen Versicherungen nicht, Sie sind in diesem Fall wirtschaftlich Ihr Gegner. Überlassen Sie im Schadenfall die Abwicklung nicht der gegnerischen Partei, halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Unser Unfallgutachten beinhaltet die korrekte Feststellung des Schadenumfanges, der Reparaturkosten, ggf. eine Wertminderung und Restwertermittlung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können. Dabei blicken wir zusammen mit unseren Partnern auf viele Jahre Erfahrung als versicherungsunabhängige, qualifizierte und kompetente Sachverständige zurück.

Wichtig: Ihr Recht

Trauen Sie den netten gegnerischen Versicherungen nicht, Sie sind in diesem Fall wirtschaftlich Ihr Gegner. Überlassen Sie im Schadenfall die Abwicklung nicht der gegnerischen Partei, halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Unser Unfallgutachten beinhaltet die korrekte Feststellung des Schadenumfanges, der Reparaturkosten, ggf. eine Wertminderung und Restwertermittlung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können. Dabei blicken wir zusammen mit unseren Partnern auf viele Jahre Erfahrung als versicherungsunabhängige, qualifizierte und kompetente Sachverständige zurück.

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